Die praktische Umsetzung der anteiligen EEG-Umlagezahlungen auf den solaren Eigenverbrauch, die mit dem EEG 2014 für Neuanlagen über 10 kWp Leistung gelten, gestaltet sich schwierig. Nach Auskunft der Übertragungsnetzbetreiber sind vorerst keine Abschlagszahlungen zu entrichten oder Meldungen zur Höhe des Eigenverbrauchs vorzunehmen.
Der Grund hierfür: Die entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, welche diese Thematik regelt, liegt noch nicht vor. Ein Datum der Fertigstellung ist nicht bekannt. Zudem ist unklar, ob die EEG-Umlage rückwirkend ab dem Tag der Inbetriebnahme oder erst mit Inkrafttreten der Verordnung erhoben wird. Der BSW rät deshalb Betreibern von PV-Anlagen, die nach dem 01.08.2014 errichtet wurden, sicherheitshalber Rückstellungen in Höhe von 30 Prozent der aktuellen EEG-Umlage zu bilden. Das entspricht zurzeit 1,872 Cent pro eigenverbrauchter Kilowattstunde.