Wie im Vorfeld bereits vermutet, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung Nachbesserungen bei der EEG-Novelle angemahnt.
Die Länderkammer bemängelte parteienübergreifend insbesondere die Pläne der Bundesregierung, Solarstrom zur Selbstversorgung größerer Privathaushalte und Unternehmen ab August 2014 finanziell zu belasten. Gemäß heutiger Beschlussfassung sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Gebühr bei Selbstverbrauchern auf 15 % der EEG-Umlage statt der bisher geplanten 50 % für Anlagen über der 10 kWp Bagatellgrenze zu beschränken. Dies entspräche derzeit rd. 1 Cent je Kilowattstunde.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass weder dieser Beschluss noch die endgültige Entscheidung (siehe beiligender Zeitplan) Einfluss auf die aktuellen Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen aller Größenklassen hat. Wer jetzt baut, hat Anspruch auf Eigenstromnutzung ohne jede Abgabe.