Das Bundeskabinett hat sich am 08.04.2014 auf eine aus Sicht der PV-Branche nur leicht verbesserte Version der EEG-Novelle verständigt. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
EEG-Umlage für Eigenstromerzeugung: Für alle bestehenden privaten oder gewerblichen Anlagen zur Eigenstromerzeugung gilt der Bestandsschutz. Sie bleiben von der EEG-Umlage befreit. Bei Neuanlagen wird eine Bagatellgrenze für Anlagen mit maximal zehn Kilowatt etabliert. Deren Betreiber dürfen höchstens zehn Megawattstunden jährlich selbst verbrauchen. Bei allen anderen neu installierten Anlagen ist ab 01.08.2014 nun eine Belastung des Eigenverbrauchs in Höhe von 50 % der EEG-Umlage enthalten. Dies entspricht momentan 3,12 Cent je Kilowattstunde. Der Eigenverbrauch von energieintensiven Unternehmen wird hingegen nur mit 15 % der EEG-Umlage belastet.
Ausbaukorridor: Der Ausbaukorridor von 2,5 GW für PV Anlagen bleibt bestehen. Allerdings soll im Gegensatz zu früheren Entwürfen ein Zielkorridor zwischen 2,4 und 2,6 GW jährlichen Zubaus angelegt werden, der über die Degression entscheidet.
Vergütungssätze: Im August 2014 steigen die Vergütungssätze einmalig um 0,3 Cent/kWh
Basisdegression: Als neue Basisdegression soll 0,5 % gelten. Bei einem Überschreiten des Korridors um bis zu 900 MW wird diese auf 1,0 % erhöht. Danach sind Degressionsschritte um 0,4 % im Entwurf vorgesehen. Bei einem Unterschreiten des Korridors um bis zu 900 MW soll die Einspeisevergütung auf 0,25 % gesenkt werden. Die Degressionshöhe soll jeweils zu Quartalsbeginn für die kommenden drei Monate festgelegt werden.
Gesamtdeckel: Auch am Gesamtdeckel von 52 GW für die Solarförderung wird festgehalten. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist weiterhin ein Pilotverfahren für Ausschreibungen geplant.
Der verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun in den Bundestag und Bundesrat. Aufgrund des Vorhabens, die Industrie weitgehend von der Belastung des Eigenverbrauchs auszunehmen erwägen Solarverbände wie der BSW eine Verfassungsklage. Wir halten Sie auf dem Laufenden.