Neues aus dem Markt

26.04.2024 - Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket I

Der Weg für das lang angekündigte und von der Solarbranche heiß ersehnte Solarpaket I ist frei: Der Bundestag beschloss heute Vormittag mit den Stimmen der Regierungsparteien das Gesetz zur „Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte noch am gleichen Tag.

Damit geht eine monatelange Hängepartie zu Ende. Ursprünglich hätte das Gesetz bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten sollen. Unstimmigkeiten in der Ampelkoalition, die Koppelung ans Klimaschutzgesetz, aber auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Herbst 2023 die Nutzung von finanziellen Mitteln aus der Coronapandemie für den Klimaschutz untersagte, sorgten für monatelange Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess.

Mit dem Solarpaket I sollen bisher brachliegende Marktpotenziale erschlossen, bürokratische Hürden abgebaut und Planungsprozesse über alle Anlagensegmente beschleunigt werden. Erfahren Sie hier, auf welche Neuerungen im Bereich Dach-, Freifläche und Balkon-Solar Sie sich einstellen können bzw. welche neuen Anreize das Maßnahmenbündel für Ihre Kundinnen und Kunden mit sich bringt.

Aufdachanlagen

  • Anhebung der Vergütungssätze für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt, a. um den gestiegenen Bau- und Kapitalkosten entgegenzuwirken
  • Verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität von Mieterstrommodellen, z. B. Versorgung mit Solarstrom von einer PV-Anlage auf Nebengebäuden zulässig, z. B. von Gewerbegebäuden oder Garagen
  • Änderung beim Anlagenzertifikat (VDE-AR-N-4105): Anhebung der Leistungsgrenze auf 270 kW (Einspeiseleistung) bzw. einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt
    (Unterhalb der Schwellenwerte ist künftig ein Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichend).
  • Aufweichung der verpflichtenden Direktvermarktung ab 100 kWp: Anlagen mit Eigenverbrauch sollen die Möglichkeit bekommen, Reststrommengen ohne Vergütung ins Netz einzuspeisen.
  • Einführung der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: barriereärmere Weitergabe von Solarstrom an Mieter/innen
  • Repowering von Solarmodulen bei Dachanlagen ohne Verlust des bestehenden EEG-Vergütungsanspruchs
  • Aktualisierung der „Solarstadl-Regelung“: Landwirtinnen und Landwirte können die seit 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit PV-Anlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten.
  • Absenkung der Ausschreibungsgrenze auf 750 kW (von 1 MW)
  • Wegenutzungsrecht bei der Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt auf Flächen der öffentlichen Hand
    (Ursprünglich war eine weitergefasste Regelung für die Verlegung der Anschlusseinrichtungen auch auf fremden Grundstücken geplant.)
  • Ausweitung des vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung (bisher: 10,8 kWp) und einfacherer Anschluss, wenn sich der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen zum Netzanschlussbegehren äußert

Sonstige Maßnahmen

  • Flexiblerer Betrieb von Batteriespeichers (Multi-Use): Ladung mit Netzstrom möglich, ohne dass der Vergütungsanspruch für den PV-Strom verloren geht
  • Bundesweite Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) über Netzbetreiber hinweg.
  • Eigenes Untersegment für besondere Solaranlagen (z. B. Agri- und Parkplatz-PV) in den Ausschreibungen mit schrittweiser Erhöhung der Volumina
  • Erleichterungen für „Balkonkraftwerke“: a. vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA, dazu Wegfall der Meldepflicht beim Netzbetreiber, übergangsweise Duldung rückwärts laufender Zähler sowie Nutzung von Schuko-Steckern (VDE-Norm muss noch erarbeitet werden)

Das neue EEG tritt am Tag der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, ausgenommen sind davon nur ausgewählte Nummern in Artikel 2 und 12.

Den Gesetzentwurf und den Änderungsentwurf zum Solarpaket I finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Link: Gesetzesentwurf Solarpaket I
Link: Änderungsentwurf zum Solarpaket I