Neues aus dem Markt

04.09.2023 - KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ startet im September und begünstigt komplette PV-Systeme

Am Wochenende gab die KfW-Förderbank bekannt, dass ihr neues Programm 442 zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland bereits am 26. September 2023 startet.

Das Ziel ist, die „Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden“ für Eigentümerinnen und Eigentümer attraktiver zu machen, so die Pressemitteilung der KfW. Damit soll gleichzeitig der Ausbau der Photovoltaik und die Verkehrswende hin zur Elektromobilität beschleunigt werden. Hier die Übersicht der wichtigsten Fakten:

Was wird gefördert?

  • Der Kauf und sämtliche Installationskosten eines PV-Komplettsystems, bestehend aus
    • einer neuen PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp
    • einem neuen Heimspeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh
    • einer neuen Wallbox für Elektrofahrzeuge mit mindestens 11 kW Ladeleistung
    • einem Energiemanagement-System

Welche Rahmenbedingungen gibt es dafür?

  • Das Wohngebäude muss fertig gebaut, das Eigentum der antragstellenden Person sowie von ihr bewohnt sein.
  • Die Komplettanlage muss neu gekauft werden, Bestandsanlagen oder Einzelkomponenten werden nicht gefördert.
  • Es muss ein Elektroauto im Besitz der antragstellenden Person sein (oder bereits bestellt).
  • Der Antrag muss vor dem Kauf der Anlage im Online-Portal der KfW eingegangen sein.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Ob diese Bedingungen erfüllt sind und das Programm damit in Frage kommt, kann in einem Online-Fragebogen der KfW geprüft werden.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Die Fördersumme beträgt höchstens 10.200,00 € für ein bidirektionales PV-Gesamtsystem, für alle anderen Systeme 9.600,00 €.
  • Keine Förderung gibt es, wenn die Gesamtkosten der neuen Anlage die Mindest-Fördersumme von 9.600,00 € unterschreiten.

Zusammengefasst: Was bedeutet die Förderung für Endkundschaft, Installateure und ihre Projekte?

  • Die Förderung kann kurzfristig zu einer erhöhten Nachfrage nach Photovoltaik-Komplettsystemen und einer Förderprogramm-Beratung führen. Eine frühzeitige Order begehrter Komponenten ist zu empfehlen.
  • Gleichzeitig bezieht sich das Programm nur auf Neu-Anlagen, die nach der Antragstellung bei der KfW gekauft bzw. beauftragt wurden. Ein Elektrofahrzeug muss bereits vorhanden oder verbindlich bestellt worden sein. Bereits realisierte Anlagen werden nicht rückwirkend gefördert.
  • Durch den Vorab-Check können Endkundinnen und Endkunden mit wenigen Klicks erkennen, ob sie zum Kreis der förderfähigen Projekte gehören.
    • Falls nicht, kann die Umsetzung von bereits geplanten bzw. bestellten PV-Anlagen ohne weitere Wartezeit vorangetrieben werden.
    • Auch Interessierten ohne Förderanspruch ist eine schnelle Kontaktaufnahme zu einem Solarteur anzuraten, um die eigene PV-Anlage vor einem möglichen Ansturm auf das Förderprogramm zu realisieren.

Nähere Informationen zum Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ finden Sie auf den Informationsseiten der KfW:

Link: KfW-Pressemeldung: Neue Zuschussförderung für E-Mobilität: Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ an Wohngebäuden

Link: Details und Konditionen zur KfW-Förderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (Programm 442)