Newsletter 06/2017 - Neues aus dem Markt

30.06.2017 - Bundestag beschließt Mieterstromförderung

Der Bundestag hat kurz vor Ende der Legislaturperiode das Gesetz zu Förderung von PV-Mieterstrom verabschiedet. Sollte das Gesetz wie geplant in der kommenden Woche auch den Bundesrat passieren, tritt die Förderung voraussichtlich zum 1. August 2017 in Kraft. Die Länderkammer ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung wurden nur noch kleinere Änderungen vorgenommen: So soll auch die Versorgung von Gebäuden förderfähig sein, die in einem räumlichen Zusammenhang mit der Erzeugungsstelle stehen, sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Sogenannte „Quartierslösungen“ sind damit künftig möglich. Ursprünglich war der Zuschlag für Mieterstrom in Höhe von 2,2 – 3,8 Cent/Kilowattstunde nur dann angedacht, wenn der Strom auf/an/in einem Wohngebäude durch eine Photovoltaikanlage bzw. ein Blockkraftheizwerk erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird.

Keine Verbesserung gab es hingegen beim Streitpunkt „Photovoltaik-Eigenverbrauch“: Die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für Mieterstrom an den Letztverbraucher bleibt in voller Höhe erhalten, während private oder gewerbliche Betreiber mit Eigenverbrauch von der EEG-Umlage vollständig bzw. teilweise befreit sind.

Auch die Forderung, das Förderung auf Büro- und Verwaltungsgebäuden auszuweiten, wurde nicht aufgenommen. Mindestens 40 Prozent der Fläche muss als Wohnraum genutzt werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) misst dem neuen Gesetz abgesehen von einigen Defiziten einen wichtigen Signalcharakter bei. Die Energiewirtschaft könne gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft verstärkt PV-Anlagen auf Wohngebäuden errichten und solare Mieterstromtarife anbieten – und so die Energiewende in die Innenstädte bringen.

Unter www.sonneteilen.de betreibt der BSW eine Plattform rund um das Thema Mieterstrom. Der dort veröffentlichte Mieterstrom-Leitfaden wird aktualisiert und steht in den nächsten Wochen zum Download zur Verfügung.

Link: BSW-Pressemitteilung