Nach der breiten Zustimmung im Bundestag hat am Freitagnachmittag (08. Juli 2016) auch der Bundesrat die EEG-Novelle 2016 passieren lassen. Damit wird das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Die Zustimmung erfolgte trotz Kritik und Gegenstimmen aus Niedersachsen und Bremen. Da das Gesetz im Bundesrat jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, verfügen die Bundesländer über keine starke Verhandlungsposition. In diesem Fall hat die Länderkammer auch auf das letzte Mittel des Vermittlungsausschusses verzichtet. Hiermit hätte das Gesetz zwar verzögert, aber nicht aufgehalten werden können.
Die wichtigsten Änderungen der Gesetzesnovelle haben wir hier für Sie zusammengefasst:
1. Ausschreibungsverfahren für alle neuen PV-Anlagen (Freiflächen- und Anlagen auf Gebäuden) über 750 kWp:
- Das Ausschreibungsvolumen steigt auf jährlich 600 MW.
- Als Gebotstermine wurden der 1.2., 1.6. und 1.10 festgelegt.
- Beim Gebotstermin am 1. Juni 2017 wird die Summe der installierten Photovoltaik-Leistungen aus den grenzüberschreitenden Ausschreibungen aus 2017 angerechnet.
- Ab 2018 werden die Volumina, für die im Vorjahr keine Zuschläge erteilt werden konnten oder keine Zweitsicherheit hinterlegt worden sei, angerechnet.
2. Anpassung des Degressionsmechanismus
- Um schneller auf Markteinbrüche reagieren zu können, beträgt der Bezugszeitraum für die Berechnung der Degression nur noch sechs Monate.
- Bei Fortschreibung des derzeitigen Zubaus ist voraussichtlich zu Beginn des jeweils folgenden Quartals mit einer Anhebung der Vergütung für Neuanlagen von 3 % (statt bisher 1,5 % bei einem jährlichen Zubau von < 1 GWp) zu rechnen. Der 52-GW-Deckel bleibt erhalten.
3. Stationäre Batteriespeicher sollen künftig von der EEG-Umlage für Eigenverbrauch befreit sein.
4. Photovoltaik-Mieterstrommodelle sollen per Verordnungsermächtigung mit Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden. Demnach soll es für Vermieter künftig möglich sein, ihren selbst produzierten Solarstrom ohne EEG-Umlage an Mieter weiterzugeben. Aktuell mussten Vermieter 6,35 ct/kWh netto entrichtet werden.
Photovoltaik-Anlagen bleiben damit in jedem Fall wirtschaftlich. Aufgrund des neuen Degressionsmechanismuses könnte die Vergütung bei geringem Zubau sogar schneller und stärker ansteigen, als dies bisher möglich war. Wir empfehlen jedoch dringend, Dachanlagen > 750 kW auf Realisierungsreife noch in 2016 zu prüfen und Ihre Kunden entsprechend zu informieren, dass die Anlage in diesem Jahr noch von einer garantierten Einspeisevergütung profitiert. Ab 2017 müssen diese Anlagen an Ausschreibungen teilnehmen, in denen Eigenverbrauch verboten ist.