Mit 83 Megawattpeak (MWp) Zubau im April 2016 – davon 19,8 MWp aus Freiflächenanlagen und 24,35 MWp aus Vor- bzw. Nachmeldungen – verharrt die PV-Nachfrage in Deutschland weiterhin auf sehr verhaltenem Niveau. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur.
Im den ersten vier Monaten des Jahres wurden mit 295 MWp etwa 29 % weniger Anlagen zugebaut als noch im Vorjahreszeitraum. Der festgelegte jährliche Zielkorridor (2,4 bis 2,6 Gigawatt) wird somit in 2016 nach jetzigem Stand erneut verfehlt. Laut Auswertung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) ist dies insbesondere auf den Nachfrage-Rückgang bei größeren Anlagen und Solarparks zurückzuführen. Als Faustformel scheint zu gelten: je größer die geplante Anlage, desto größer der Nachfrage-Rückgang! Im Detail:
- Stabile Entwicklung des Kleinanlagen-Segment (0-10 kWp) im Vorjahresvergleich
- Ein Minus von 11 % im Marktsegment >10-100 kWp
- Ein Rückgang von 23 % im Segment >100-1.000 KWp
- Halbierung der Zahlen (-55 %) im Marktsegment ebenerdiger Solarparks und großer Solaranlagen. Diese Entwicklung führt der BSW auf die lange Realisierungszeiten der Auktionsgewinner sowie die generelle Begrenzung des Auktionsvolumens zurück.
Unterdessen steht die Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes kurz vor dem Abschluss und soll nach Willen der Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst:
- Ausschreibungsverfahren für alle neuen PV-Anlagen über 750 kWp (Freiflächen- und Anlagen auf Gebäuden), neue Solarstromanlagen > 750 kWp erhalten wie bisher eine Festvergütung oder Marktprämie. Das Ausschreibungsvolumen steigt auf 600 MWp.
- Anpassung des Degressionsmechanismus, voraussichtlich bereits am 01.10.2016: Der Bezugszeitraum für die Berechnung der Degression beträgt künftig nur noch sechs Monate, um schneller und stärker auf Markteinbrüche reagieren zu können. Wenn man den derzeitigen Zubau fortschreibt, ist wie auch zu Beginn der darauf folgenden Quartale mit einer Anhebung der Fördersätze für Neuanlagen von jeweils 3 % zu rechnen.
- Verbesserungen für stationäre Batteriespeicher bei der anfallenden EEG-Umlage
Nicht abgeschafft werden nach jetzigem Stand die EEG-Umlage auf Solarstrom für den Eigenbedarf, von der bislang lediglich Kleinstanlagen befreit sind. Noch umstritten sind die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Pläne zu einer zusätzlichen Besteuerung gewerblicher solarer Selbstversorger mit der Stromsteuer. Weitere Details erfahren Sie spätestens in unserem Profi-NEWS Seminar am 5./6. Juli 2016 in Handewitt oder Hannover. Wir würden uns sehr freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen.